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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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von Architekt Rocco Valentino Ragni, Straße, Mannheim

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1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Architekt Rocco Valentino Ragni (im Folgenden „Architekt“) und seinen Auftraggebern (Privatkunden oder Unternehmer), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung.

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2. Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

Der Architekt erbringt Leistungen nach den Leistungsphasen (LPH) der HOAI in der jeweils gültigen Fassung (honorarrechtliche Grundlage). Soweit nicht anders vereinbart, gelten diese als Vertragsgrundlage.

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3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Angebot in Verbindung mit der Auftragserteilung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

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4. Vergütung

  • Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der HOAI. Individuelle Honorarvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.

  • Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Ausdrucke, Materialien) werden gesondert berechnet, sofern nicht anders geregelt.

 

Hinweis: Klauseln, die strikt nur Honorarbemessung auf Grundlage fester Honorarzonen vorschreiben, könnten laut Wettbewerbszentrale als unangemessen bewertet werden, wenn sie von gesetzlichen Vorgaben abweichen wettbewerbszentrale.de. Achte hier auf klare und flexible Formulierungen.

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5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und informiert über relevante Rahmenbedingungen. Verzögert sich der Ablauf, verlängern sich Fristen entsprechend.

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6. Termine & Fristen

Termine gelten nur bei schriftlicher Zusage als verbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht verschuldete Behinderungen berechtigen nicht zur Vertragskündigung, verlängern jedoch den Leistungszeitraum angemessen.

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7. Haftung & Gewährleistung

Der Architekt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

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8. Urheberrecht

Der Architekt behält alle Rechte an Entwürfen, Plänen und Unterlagen. Eine Weiterverwendung über den Vertragszweck hinaus bedarf seiner schriftlichen Zustimmung.

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9. Abnahme und Mängel

Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage Mängel schriftlich rügt. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

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10. Änderungen der AGB

Änderungen bedürfen der schriftlichen Mitteilung an laufende Kunden mindestens drei Wochen vor Wirksamkeit. Wird nicht widersprochen, gelten sie als akzeptiert.

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11. Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An deren Stelle treten gesetzliche Regelungen.

  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Mannheim.

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